
Wollen wir unsere Pension noch erleben?
- Der Streit über das Pensionsantrittsalter

„Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe“, sagte Winston Churchill einst.
Dieses Zitat könnte für die kolportierten Zahlen aus dem Sozialversicherungssystem, konkret für das Pensionssystem, zutreffender nicht sein.
Denn immer dann, wenn aus namhaften Wirtschaftsforschungsinstituten Zahlenwerke beispielsweise zu den Pensionen veröffentlicht werden, ereifert sich eine große Mehrheit von Nachrichtenredaktionen – vom ORF bis zu Gratisblättern – das Zahlenkonstrukt ungeprüft und lauthals unter die Bevölkerung zu bringen. So kommt es immer wieder zur falschen Behauptung: „Österreich, das Land der Frühpensionisten“. Und das nur, weil irgendwo eine Zahl errechnet wurde, nämlich das Durchschnittsalter der Männer bei Pensions-Antritt aller von 61,9 Jahren. Eine seltsame aber durchaus beabsichtigte Verzerrung von Tatsachen. Aber was wird hier verzerrt und wie kommt es dazu?
Zunächst einmal müssen wir klären, wer bekommt unter welchen Bedingungen eine Pension?
Ominöse Zahlen
Es soll also der Weg geebnet werden zu einem späteren Antritt der Alterspension, nur weil aufgrund falscher Schlüsse behauptet wird, unser Pensionssystem sei so nicht mehr finanzierbar.
Die Fakten zeigen allerdings ein völlig anderes Bild. So kann dem Jahresbericht 2022 der Pensionsversicherungsanstalt entnommen werden, dass bei Frauen das Durchschnittsalter bei allen Eigenpensionen bereits jetzt bei 60,6 Jahren liegt, ausgenommen Schwerarbeitspensionen mit 59,2 Jahren und Berufsunfähigkeits- / Invaliditätspensionen mit 51,5 Jahren. Männer gehen durchschnittlich mit 65,6 Jahren in Regelpension gemäß § 253, die Bezieher von Schwerarbeitspensionen mit 60,8, die Bezieher von Berufsunfähigkeits- / Invaliditätspensionen mit 55,7. Das Durchschnittsalter bei allen Alterspensionen inklusive aller Frühpensionen ist 63,2 Jahre, der Durchschnitt bei BU-/IV-Pensionen liegt bei 55,7 Jahren. Wie kommt es aber dann zu der ominösen Zahl von 61,9?
Eine mögliche Antwort findet sich im Eingangszitat zu diesem Beitrag.
Weshalb diese Debatte und wer möchte davon profitieren?
Von den Parlamentsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS wird die Finanzierbarkeit der Pensionen über die Ausfallhaftung des Bundes infrage gestellt. Man beruft sich dabei auf den demografischen Wandel, die steigende Lebenserwartung und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Dass FrühpensionistInnen saftige Abschläge bei der Pensionshöhe haben, sagt niemand. Auch kein Wort zur Höchstbeitragsgrundlage, nichts zur Wertschöpfung, keines zur Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer. Es herrscht einhellig die Meinung: Profite dürfen nicht geschmälert werden, Reichtum muss erhalten und vermehrt werden. Die Masse der Menschen soll einfach länger arbeitend ausgebeutet werden. Wer aber soll das sein, der oder die später in Pension geht? Die Ausgemergelten in Schwerarbeitspension und Langzeitversicherte nach 45 Arbeitsjahren? Die Arbeitslosen und Kranken in der Korridorpension oder gar Invalide und Berufsunfähige? Oder doch wir alle?
Der ZVPÖ und die KPÖ sagt ein klares Nein zu all diesen Plänen!
Nochmalige Erhöhung des Frauenpensionsalters
(Quelle: ZVPÖ gegen Erhöhung des Pensionsantrittsalters auf 67 – ZVPÖ – Zentralverband der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs)
Während die meisten Frauen, die ab jetzt sukzessive bis 65 arbeiten müssen, jetzt schon einen starken Groll gegen die Regierungsparteien und ihre Vorgänger hegen, wird sich dieser verstärken, wenn zu den fünf Jahren späterem Pensionsantrittsalter jetzt noch zwei weitere dazukommen sollen.
Schon jetzt wechselt ein Drittel der Frauen nicht von einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis in die Alterspension, fast ein Viertel der Frauen ist vor Pensionsantritt arbeitslos.
Überblick Pensionsarten
- Regelalterspension:
Ist das Regelpensionsalter erreicht, kann sofern mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) erworben, eine “reguläre” Alterspension angetreten werden. Derzeit beträgt es für Frauen 60 Jahre und für Männer 65 Jahre. Beginnend ab 1. Jänner 2024 wird das Regelpensionsalter der Frauen schrittweise angehoben. - Langzeitversicherungspensionen
Die Anspruchsvoraussetzungen für männliche Versicherte sind erfüllt, bei Vollendung des 62. Lebensjahres und wenn zum Stichtag mindestens 540 Beitragsmonate = 45 Jahreerworben wurden. Für Frauen gelten – abhängig vom Geburtsdatum, 1961 – 528 Beitragsmonate und ab Geburtsdatum 1962 – 540 Beitragsmonate. - Korridorpension
Ein Pensionsantritt ist ab Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Für Frauen kommt die Korridorpension erst ab dem Jahr 2028 in Betracht. Voraussetzungen sind: wenn mindestens 480 Versicherungsmonate vorliegen und kein zusätzliches über die Geringfügigkeit hinausgehendes Erwerbseinkommen bezogen wird - Schwerarbeitspension
Der frühestmögliche Pensionsantritt ist mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Es müssen mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Versicherungsjahre) vorliegen, wobei innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (20 Kalenderjahre) vor dem Pensionsstichtag mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (zehn Schwerarbeitsjahre) gegeben sein müssen. Für Frauen ist die Schwerarbeitspension erst ab der Anhebung des Regelpensionsalters im Jahr 2024 relevant. - Invaliditäts-bzw. Berufsunfähigkeitspension (BU-/IV-Pension)
Als invalid bzw. berufsunfähig gelten Personen deren Arbeitsfähigkeit auf weniger als die Hälfte eines körperlich und geistig gesunden Versicherten von gleichwertigen Fähigkeiten herabgesunken ist und innerhalb der letzten
15 Jahre in zumindest 90 Pflichtversicherungsmonaten (7,5 Jahre) eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn das angestrebte Ziel durch Maßnahmen der Rehabilitation nicht erreicht werden kann. Über die Invalidität oder Berufsunfähigkeit entscheidet ein ärztliches Gutachten.
ein Statement von Herbert Fuxbauer, Bundessprecher ZVPÖ und Bezirksrat der KPÖ.
Herbert Fuxbauer
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