
Presseaussendung
KPÖ will nur Vermieter zum Schwitzen bringen

Dritte Hitzewelle dieses Jahres zeigt Handlungsbedarf auf
Für viele Menschen verwandelt sich die eigene Wohnung in den nächsten Tagen wieder in eine Sauna. Über 30 Grad sind keine Seltenheit in vielen Wohnungen. Eine Mietminderung aufgrund von hohen Temperaturen in der Wohnung ist in Österreich aber nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, da es im Gegensatz zu Deutschland keine gesetzlichen Temperaturgrenzwerte (wie eine starre 26- oder 28-Grad-Grenze) im österreichischen Mietrecht gibt.
Angesichts der nächsten Hitzewelle nehmen die Kommunisten die bauliche Situation vieler Wohnungen in den Blick: „Viele Wohnungen lassen sich wegen schlechter Dämmung und fehlenden Maßnahmen gegen zunehmende Hitzetage nicht ausreichend kühlen oder abdunkeln. Das soll künftig mit dem Recht auf Mietminderung bei Hitze abgegolten werden”, meint Tobias Schweiger, KPÖ-Bundessprecher.
Aktuell sieht das österreichische Mietrecht keine Möglichkeit vor, einen Teil der Miete bei zu hohen Temperaturen in der Wohnung einzubehalten – außer wenn vertraglich vereinbarte Anlagen, wie etwa eine mitvermietete Klimaanlage, ausfallen. Ein Anreiz für Vermieter, entsprechende Kühlmaßnahmen zu tätigen, fehlt. „Das Mietrecht sieht vor, dass Vermieter erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner beseitigen müssen. Hitze ist eine erhebliche Gesundheitsgefahr”, meint Schweiger und verweist auf die steigende Zahl von Hitzetoten in Österreich.
In Deutschland wurde für diesen Fall bereits eine gesetzliche Regelung gefunden. Ab 28 Grad in der Wohnung sind bis zu 20 % Mietminderung möglich. Die KPÖ fordert vom Nationalrat eine vergleichbare Initiative ein. „Wir müssen die Vermieter verpflichten, ihre Wohnungen auf die Klimakrise einzurichten. Die Regierung ist hier gefordert, zumutbare Wohnbedingungen für Mieter zu erwirken”, fordert Schweiger.
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