
Walter Baier:
80 Jahre UN-Charta und das Israel-Palästina-Dossier

Erschienen im European LEFT Newsletter October 2025, ins Deutsche übersetzt.
Am 24. Oktober 1945, nach der Ratifizierung durch 50 Staaten, trat die Charta der Vereinten Nationen in Kraft. Es lohnt sich in Erinnerung zu rufen, dass ihre heutige Gestalt von zwei historischen Prozessen geprägt wurde: vom Kampf gegen den Faschismus und von der Überwindung des Kolonialismus.
Bereits 1942 hatten sich 26 Staaten – darunter die führenden Mächte der Anti-Hitler-Koalition – auf die Grundsätze eines kollektiven Sicherheitssystems für die Zeit nach dem Krieg verständigt. Der Weg zu den Vereinten Nationen führte über die Konferenzen von Moskau, Teheran und Jalta. Die UN-Charta wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco von 50 Staaten ausgearbeitet und unterzeichnet – während der Krieg im Pazifik noch andauerte. Kurz darauf trat Polen als 51. Gründungsmitglied bei.
Die in der Charta festgelegten Grundsätze haben bis heute Gültigkeit:
- Bewahrung des Friedens und gemeinsame Verantwortung für die Verhütung von Kriegen,
- Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht aller Völker,
- Internationale Zusammenarbeit bei der Lösung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Probleme.
Die heutige Zusammensetzung der Vereinten Nationen spiegelt den zweiten prägenden Faktor ihrer Entstehung wider – den Dekolonialisierungsprozess, der sich in den 1960er- und 1970er-Jahren stark beschleunigte. Bis zum Ende dieses Jahrzehnts war die Mitgliederzahl auf 152 Staaten angewachsen (heute sind es 193).
1971 ersetzte die Volksrepublik China die Republik China (Taiwan) als Vertreter Chinas in der UNO – gegen den Widerstand der USA. 1974 wurde Südafrika faktisch von der Mitarbeit in den UN ausgeschlossen und konnte erst 1994, nach dem Ende der Apartheid, zurückkehren.
1992 verurteilte die UN-Generalversammlung erstmals die von den USA gegen Kuba verhängte Blockade – eine Entscheidung, die seither jedes Jahr bestätigt wurde.
Das wachsende Selbstbewusstsein der Länder des Globalen Südens und die Bewegung hin zu einer multilateralen Weltordnung spiegeln sich auch in den Abstimmungen der Generalversammlung wider, die mit großer Mehrheit den russischen Angriff auf die Ukraine verurteilte.
So bleiben die UN-Charta und die auf ihr beruhenden Vereinten Nationen bis heute der wichtigste Rahmen für Friedenssicherung, Umwelt- und Entwicklungspolitik weltweit.
Das Israel–Palästina-Dossier
Am 12. September 2025 verabschiedete die UN-Generalversammlung mit 142 Stimmen dafür, 10 dagegen und 12 Enthaltungen die „New York Declaration“.
Diese Erklärung fordert die Verwirklichung der Zweistaatenlösung und betont, dass die Anerkennung eines palästinensischen Staates Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden sei. Sie steht damit in klarem Gegensatz zum Trump–Netanjahu-Plan.
Israel und die USA ignorieren diesen Ausdruck des Willens der überwältigenden Mehrheit der Staaten – ebenso wie zahlreiche frühere Resolutionen der Vereinten Nationen:
- Resolution 242 (1967), die den Rückzug Israels aus den während des Sechstagekriegs besetzten Gebieten forderte,
- Resolution 3236 (1974), in der die Generalversammlung das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung, nationale Unabhängigkeit und Souveränität anerkannte,
- Resolution 67/19 (2012), die Palästina den Status eines Beobachterstaates bei den Vereinten Nationen verlieh.
Durch die Missachtung dieser Beschlüsse haben aufeinanderfolgende israelische Regierungen das Land außerhalb des von den UN definierten Rechtsrahmens positioniert – und dabei vergessen, dass die Gründung Israels selbst auf einer Resolution der UN-Generalversammlung von 1947 beruhte, die die Teilung des britischen Mandatsgebiets in einen jüdischen und einen arabischen Staat vorsah.
Ist die UNO also machtlos?
Nein – sie ist es nicht, solange sie sich auf die Weltöffentlichkeit stützt, die – wie im Fall Gaza – ein Ende der Gewalt gegen Zivilisten, die Freilassung von Geiseln und die Bereitstellung humanitärer Hilfe eingefordert und durchgesetzt hat.

Walter Baier
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