
Gemeinsames Asylsystem - Menschenrechte werden zur Farce

Die EU hat sich auf eine massive Verschärfung des gemeinsamen Asylsystems geeinigt. Die Menschenrechte werden so zur Farce.
Menschenwürde, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte – das sind die Werte, die sich die Europäische Union auf die Fahnen schreibt. Es sind die Werte, für die sich stolze Europäer:innen blaue EU-Pullover überstreifen und das europäische Projekt verteidigen. Und es sind die Werte, die der EU dann offensichtlich doch ziemlich egal sind, wenn es um die Rechte von Asylsuchenden geht.
Diese Woche haben sich die EU-Innenminister unter Vorsitz der dänischen Sozialdemokraten auf verschärfte Regeln im Gemeinsamen europäischen Asylsystem, kurz GEAS, geeinigt. Diese sollen im Sommer 2026 in Kraft treten, wenn auch das EU-Parlament noch zustimmt. Was bis vor kurzem noch Wunschtraum der extremen Rechten war, wird so womöglich in Kürze bittere Realität. Egal, ob das mit nationalen und internationalen Gesetzen oder den Menschenrechten vereinbar ist, oder eben nicht. Im Kampf gegen die “irreguläre Migration”, die 2025 gerade einmal 0,03% der europäischen Gesamtbevölkerung entspricht, nimmt man gerne in Kauf, dass die universell geltenden Menschenrechte zur Farce werden.
Aus den Augen, aus dem Sinn
Wenn wir hier vom Wunschtraum der extremen Rechten sprechen, ist das nicht nur Polemik. Woran die italienische Regierung unter Giorgia Meloni in Albanien bereits mehrmals auf nationaler Ebene gescheitert ist, und was auch die britischen Konservativen unter Rishi Sunak bereits in Ruanda versucht haben, wird jetzt auf EU-Ebene geprüft: sogenannte Rückkehrzentren in Drittstaaten. Diese sollen dazu dienen, Personen mit negativem Asylbescheid, die also abgeschoben werden sollen, aber nicht direkt in ihre Herkunftsländer gebracht werden können, in Lagern außerhalb der Union zu parken. Zu den Ländern, in denen sich diese Zentren befinden, müssen die abgelehnten Asylsuchenden keinerlei Bezug haben und werden dann schlicht dort inhaftiert. Schaut man sich an, welche Bedingungen zum Teil schon in Lagern innerhalb der EU – bspw. in Griechenland – herrschen, darf man wohl auch nicht allzu optimistisch sein, was die Einhaltung von Menschenrechten und die Achtung der Menschenwürde in Lagern außerhalb der Union betrifft. Aber wie so oft, gilt eben auch hier: Aus den Augen, aus dem Sinn.
“Sichere” Staaten – unsichere Asylverfahren
Ein weiterer Punkt auf dem Wunschzettel ist die Aufnahme von zusätzlichen Staaten in die Liste der sicheren Herkunfts- und Drittstaaten. Das sind Herkunftsländer und Transitländer, in die Asylsuchende einfacher zurückgeschickt werden könnten, weil sie dort angeblich keine Gefahr fürchten müssten. Ziel davon ist aber auch, Asylanträge pauschal ablehnen zu können, ohne sie einzeln zu prüfen. Diese Einstufung kann auch für Länder erfolgen, die nur in Teilen “sicher” sind. Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten und die damit einhergehende pauschale Ablehnung von Einzelfallprüfungen führt zu einer enormen, fast nicht durchführbaren Beweislast für geflüchtete Personen. Zum tatsächlichen Schutz vor Verfolgung und Gefahr muss weiterhin jede schutzsuchende Person die Möglichkeit haben, ihren Fall darlegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen negative Bescheide einreichen zu können. Dass einige nationale Regierungen – darunter auch Österreich – seit dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien jetzt so tun, als ob dort jede:r wieder in Frieden leben könnte und doch bitte dorthin zurückkehren möge, obwohl dort unter der neuen Führung bereits mehrere Massaker an verschiedenen religiösen Gruppen stattfanden, ist nur ein mahnendes Beispiel dafür, wohin solches Vorgehen führt.
Die Menschenwürde endet an der EU-Außengrenze
Doch hier ist nicht Schluss. Die EU-Kommission und Mitgliedsstaaten überbieten sich bei der Aushöhlung von Grundrechten: Unverhältnismäßig lange Abschiebehaft (potenziell sogar auf unbestimmte Zeit), Hausdurchsuchungen und Fußfesseln für abgelehnte Asylwerber:innen, eine Ausweitung der Beweislast und Pflichten während Rückführungsverfahren bei gleichzeitiger Schwächung wirksamer Rechtsbehelfe und des Schutzes vor rechtswidrigen Abschiebungen. Eingeredet wird uns, dass all unsere Probleme gelöst werden könnten, wenn wir nur genug Schutzsuchende zurück ins Verderben schicken. Sie suchen Schutz – und bekommen ihn nicht – in der Europäischen Union, die sich Menschenwürde, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte auf die Fahnen schreibt. Unthematisiert bleibt einmal mehr der Anteil Europas an den Verhältnissen, aus denen Menschen fliehen müssen: Waffenlieferungen in Kriegsgebiete und Handelsabkommen, die den Menschen vor Ort die Lebensgrundlagen entziehen.
Redaktion
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