Resolution: ÖBAG auflösen, Staatsbeteiligungen direkt verwalten

(20.6.2021)

Die KPÖ fordert den Nationalrat auf, das ÖBAG-Gesetz 2018 aufzuheben und an dessen Stelle ein Gesetz zur direkten Verwaltung der Beteiligungen des Bundes durch die zuständigen Ministerien zu beschließen. Die KPÖ tritt für einen verfassungsmäßigen Schutz des öffentlichen Eigentums ein.

Begründung:
Die Vorgänge um die Gründung der ÖBAG (Österreichische Beteiligungs AG) und die Bestellung deren Organe zeigen laut den im Zuge des Ibiza-Untersuchungsau­sschusses zu Tage getretenen Fakten ein denkbar schlechtes politisches Sittenbild. Es ist inakzeptabel, dass jemand an die Spitze einer staatlichen Gesellschaft, mit einem lukrativen Vertrag (Jahresgage 400.000 Euro plus 210.000 Euro Bonus) gestellt wird, dem elementare Voraussetzungen fehlen und der betriebswirtschaf­tliche und internationale Erfahrungen vermissen lässt. Ebenso unakzeptabel ist, dass sich ein Manager einen Aufsichtsrat nach Gefälligkeit bzw. Parteinähe oder Spendenbereitschaft für eine Regierungspartei auswählt.

Auch wenn der bis 2022 laufende Vertrag des jetzigen ÖBAG-Chefs nicht verlängert wird, bleibt das Image dieser Gesellschaft geschädigt. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob es überhaupt eine eigene Beteiligungsge­sellschaft zur Verwaltung der noch verbliebenen elf Staatsbeteiligungen (immerhin mit einem Volumen von 27 Mrd. Euro) braucht. Bekanntlich wurden die von den Verstaatlichun­gsgesetzen 1946 und 1947 betroffenen Unternehmen bis in die 1960er Jahre direkt von den zuständigen Ministerien verwaltet. Die 1966 erfolgte Ausgliederung der Verstaatlichten in die ÖIG (Österreichische Industrieverwal­tungs GmbH) zielte von Anfang an darauf ab, diesen Sektor zu „entpolitisieren“. Da die Verstaatlichte zwar als günstiger Lieferant von Rohstoffen und Halbfabrikaten für die Privatwirtschaft willkommen war, ihre Ausweitung in die Finalindustrie aber um jeden Preis verhindert werden sollte, ging es stets darum, Exponenten des Privatkapitals in den Aufsichtsgremien der Staatsbetriebe zu positionieren.

Diese Entwicklung wurde mit der 1970 erfolgten Umwandlung der ÖIG in die ÖIAG (Österreichische Industrieverwal­tungs AG), dem von 1989 bis 1994 bestehenden Vehikel der ÖIAG-Tochterfirma Austrian Industries und der 2000 erfolgten Umwandlung der ÖIAG in die ÖBIB (Österreichische Bundes- und Industriebete­iligungen GmbH) fortgesetzt, aus welcher 2019 die ÖBAG entstand.

Unverkennbar ist, dass die ÖBAG ebenso wie ihre Vorgängergese­llschaften schon spätestens den 1980er Jahren als Privatisierun­gsholding fungieren. So wurden in mehreren Etappen bis Anfang der 2000er Jahre alle wesentlichen Teile der ehemaligen Verstaatlichten ebenso wie die Industriebete­iligungen der staatlichen Banken an in- und ausländische Interessenten verkauft.

Um einen weiteren Ausverkauf zu verhindern wäre es daher konsequent, die Kompetenz für die restlichen Beteiligungen des Bundes (OMV 31,5, Casinos 33,24, Telekom 28,42, BIG 100, Post 52,85, Verbund 51 Prozent) direkt an die zuständigen Ministerien zu übertragen. Damit würde auch die politische Verantwortung von Regierung und Parlament für die Staatsbeteiligungen konkreter und transparenter als bisher.

Fragen zur Mitgliedschaft?

Triff dich auf ein Gespräch mit Sarah oder Rainer.





    Ich stimme zu, dass meine Daten zu dem genannten Zweck gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Hier findet sich unsere Datenschutzerklärung.