Mietenstopp jetzt!

Mach mit bei unserer Petition für leistbares Wohnen!

Die Wohnkosten explodieren. Drei Mieterhöhungen kamen im letzten Jahr für viele dazu. Die Regierung unternimmt nichts. Der Wohnkostenzuschuss anstelle einer Mietenbremse verpufft und landet auf den Konten der Immobilienbesitzer. Seit Beginn dieser Regierung 2019 zahlen wir durchschnittlich fast zwei Monatsmieten mehr im Jahr.

Für die meisten Menschen sind Mieten der größte Brocken ihrer Ausgaben. Eine leistbare Wohnung zu finden ist zum Glücksspiel geworden. Die Gewinner in diesem Spiel sind die Vermieter. Diese Belastung muss gestoppt werden. Wir fordern den Nationalrat deshalb auf:

Mietenstopp jetzt! Keine Mieterhöhungen bis 2029

Die Mieten sind seit Jahren stärker gestiegen als die Einkommen. Die nächste Regierung muss das Problem der explodierenden Wohnkosten lösen. Bis dahin sollen weitere Mieterhöhungen gesetzlich verhindert werden. 

Mietendeckel für ganz Österreich

Das österreichische Mietrecht kennt mit dem Richtwert bereits einen Deckel. Dieser gilt aber für immer weniger Wohnungen am Markt. Alle Mieterinnen und Mieter verdienen einen Schutz gegen horrende Mietkosten. Der Preisschutz muss ausgeweitet und sozial gerecht gestaltet werden. 

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    FAQs zu Mietrecht und Mieten

    Das Leid mit den explodierenden Mieten ist nicht neu. Seit Jahren warnen wir und Organisationen wie die Arbeiterkammer vor heftigen Mieterhöhungen. Die Mieterhöhungen der letzten Jahre liegen weit über den Lohnerhöhungen, teilweise stieg die durchschnittliche Netto-Miete mehr als doppelt so viel wie die Durchschnitts-Löhne. Und die Mieten stiegen in den vergangenen Jahren auch deutlich stärker als die allgemeine Teuerung. 

    Gründe dafür sind zum Beispiel, dass der Neubau von Wohnungen oft an der Nachfrage der Mieter:innen vorbeigeht. Neben der steigenden Nachfrage werden zwar auch mehr Wohnungen gebaut: Aber diese Wohnungen werden als Anlegerwohnungen oder lebensfremde Wohnungen gebaut, die für Mieter:innen kaum leistbar oder gar nicht verfügbar sind. 

    Außerdem steigt seit Jahren der Anteil befristeter Mietverträge. So können Miethöhen bei Neuvermietungen schneller auf allgemein gestiegene Mietniveaus angehoben werden. Wer nach seinem befristeten Vertrag eine neue Wohnung sucht, findet oft kein vergleichbares Angebot mehr. In diesen zehn Jahren sind vor allem die privaten Mieten gestiegen: und zwar um satte 50 Prozent, in größeren Städten oft noch deutlich mehr. 

    Auch wenn grundlegende Änderungen noch ausstehen, haben Mieter:innen Rechte, die sie gegen Vermieter:innen durchsetzen können. 

    In Gebäuden, deren Baugenehmigung vor 1945 erteilt wurdegebaut wurden, gilt der Richtwert.  Trotzdem verlangen viele Vermieter:innen höhere Mieten als eigentlich erlaubt sind. Im schlimmsten Fall müssen sie nur die überhöhte Miete zurückzahlen. Strafen drohnen ihnen nicht. Daher zahlt es sich in Altbauten oft aus, den Mietzins zu überprüfen und hoffentlich in Zukunft weniger zu zahlen. Um selbst herauszufinden, ob deine Wohnung unter den Richtwert fällt, stellen manche Gemeinden Karten zur Verfügung. 

    Auch bei der Kaution ist Vorsicht geboten. Sie darf maximal drei Monatsmieten betragen. Damit es beim Auszug keine böse Überraschung gibt, dokumentiere schon beim Einzug alles – inklusive Fotos – in einem Mängelprotokoll. Nimm jeden kleinen Kratzer auf, denn sonst zieht es dir der Vermieter am Ende von der Kaution ab. Die KPÖ hat in mehreren Städten bereits Kautionsfonds durchgesetzt: Überprüfe, ob diese Möglichkeit bei dir vor Ort diese Möglichkeit besteht. 

    Immer mehr Mietverträge sind heute befristet. Aber die kürzest mögliche Befristung sind drei Jahre. Wenn dein Mietvertrag kürzer befristet ist, dann wird er automatisch zu einem unbefristeten Mietvertrag. Außerdem kann überprüft werden, ob der Befristungsabschlag eingehalten wurde, der bei Richtwertmieten fällig wird. 

    VORSICHT! Bei befristeten Mietverträgen endet die Frist zur Überprüfung der Mietzinsvereinbarung spätestens 6 Monate nach Auflösung des Mietverhältnisses oder nach Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis. Nach dem Auszug kann also die zuviel bezahlte Miete zurückgeholt werden, aber nur innerhalb einer bestimmten Frist. 

    Bei unbefristeten Verträgen muss die Mietzinsüberprüfung innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss des Mietvertrags gestartet werden. Dann kann ein Verfahren einleitet werden, um die Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung (gerichtlich/vor der Gemeinde) geltend zu machen. Nach den 3 Jahren ist eine Mietzinsüberprüfung nicht mehr möglich!

    Auch bei den Betriebskosten gilt es wachsam zu bleiben. Hier versuchen Hausverwaltungen und Vermieter:innen immer wieder Kosten auf die Mieter:innen abzuwälzen. Betriebskostenabrechnungen müssen bis spätestens dem 30. Juni des Folgejahres vorliegen. Sie müssen zudem Einnahmen und Ausgaben genau auflisten. Auch hier zahlt sich oft eine Überprüfung an. Auch damit kannst du dich an verschiedene Anlaufstellen wenden. Auch Betriebskosten sind prinzipiell bis zu 3 Jahre rückwirkend überprüfbar, sofern die Abrechnungen zur Verfügung stehen. Das kann sich auszahlen, immer wieder finden sich unzulässige Kosten für Mieter:innen bei den Betriebskosten. 

    ACHTUNG: Unterliegt die Wohnung dem Gemeinnützigkeitsgesetz (häufig sind das Genossenschaftswohnungen) gibt es eine Einspruchsfrist von 6 Monaten.

    Das Gesetz, das Mietpreise regelt, ist leider nicht auf alle Wohnungen anwendbar. Mieten sind in Wohnungen gesetzlich geregelt, die in Gebäuden liegen, die vor dem 9.5.1945 errichtet wurden und mehr als 2 Mietgegenstände haben. Mit einigen Ausnahmen finden sich auf Mietwohnungen in Gebäuden bis 1953, auf die diese gesetzliche Begrenzung anwendbar ist. 

    Wenn Ihre Wohnung in einem Gebäude liegt, dass vor 1945 erbaut wurde, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass ihre Miete gesetzlich reguliert ist. Die zulässige Miete setzt sich zusammen aus einem Richtwert, den das Justizministerium je Bundesland festlegt, und Zuschlägen, die für eine überdurchschnittliche Lage erlaubt werden.

    VORSICHT! Bei befristeten Mietverträgen endet die Frist zur Überprüfung der Mietzinsvereinbarung spätestens 6 Monate nach Auflösung des Mietverhältnisses oder nach Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis. Nach dem Auszug kann also die zuviel bezahlte Miete zurückgeholt werden, aber nur innerhalb einer bestimmten Frist.

    Bei unbefristeten Verträgen muss die Mietzinsüberprüfung innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss des Mietvertrags gestartet werden. Dann kann ein Verfahren einleitet werden, um die Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung (gerichtlich/vor der Gemeinde) geltend zu machen. Nach den 3 Jahren ist eine Mietzinsüberprüfung nicht mehr möglich!

    • Wie hoch darf die Kaution sein?

    Kautionen dienen den Vermieter:innen als Sicherstellung für zukünftige, berechtigte Forderungen gegenüber den Mieter:innen. Sie beträgt im Regelfall 3 – 6 Monatsmieten. Kautionen können in bar oder in Form eines Sparbuches oder mittels Bankgarantie hinterlegt werden, sofern der Vermieter damit einverstanden ist.Der Vermieter muss die Kaution sofort nach Beendigung des Mietverhältnisses herausgeben, sofern er keine berechtigten Forderungen gegenüber dem Mieter hat.

    • Wie bekomme ich meine Kaution zurück? 

    Erstellen Sie bei der Wohnungsübernahme zu Beginn des Mietverhältnisses ein Mängelprotokoll, in dem sie alle Mängel in der Wohnung niederschreiben. Seien Sie dabei ruhig „pingelig“, denn jeder noch so kleine Kratzer, jede noch so kleine Beschädigung kann Sie beim Auszug aus der Wohnung einen Teil Ihrer Kaution kosten. Im Idealfall machen Sie auch Fotos von den betreffenden Stellen.

    • Weitere Tipps im Umgang mit der Kaution:

    Die KPÖ hat in mehreren Städten bereits Kautionsfonds durchgesetzt: Überprüfen Sie, ob diese Möglichkeit bei dir vor Ort diese Möglichkeit besteht.

    Verlangen Sie eine Bestätigung mit der Höhe des bezahlten Betrages und dem Verwendungszweck „Kaution“. 

    Vereinbaren Sie bei Beendigung des Mietverhältnisses den Wohnungsübergabetermin rechtzeitig, damit Sie im Falle berechtigter Beanstandungen durch den Vermieter noch genug Zeit haben, die Sache selbst in Ordnung zu bringen.

     

    • Mietverträge können unbefristet oder befristet abgeschlossen werden.
      Alle Befristungen (zB 3, siebeneinhalb Jahre, 136 Monate etc) sind möglich und gültig. Allerdings haben auf unter drei Jahre abgeschlossene Mietverträge die (für den Mieter günstige) Besonderheit, dass diese Befristungen nicht durchsetzbar sind und diese Verträge daher als unbefristet gelten. Mündliche Mietverträge sind immer unbefristet.
    • „Normale“ Verlängerung von befristeten Mietverträgen
      Mieter und Vermieter schließen ausdrücklich einen neuen (schriftlichen) Mietvertrag ab. Befristete Mietverträge können auf diese Weise unbegrenzt oft hintereinander abgeschlossen werden, ohne dass ein unbefristetes Mietverhältnis entsteht. 
    • Stillschweigende Fortsetzung des Mietvertrags
      Wird das Mietverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend fortgesetzt (kein neuer Mietvertrag, Mieter zahlt einfach weiter Miete, Vermieter nimmt Miete an), verlängert sich der Mietvertrag automatisch immer um 3 Jahre, egal auf wie viele Jahre der ursprüngliche Mietvertrag abgeschlossen wurde. Erfolgt nach Ablauf dieser stillschweigenden Verlängerung erneut keine Reaktion des Vermieters, so entsteht ein unbefristeter Mietvertrag.
    • Die Mindestbindung des Mieters an den befristeten Mietvertrag beträgt 16 Monate.
      Mieter können – auch wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde – einen befristeten Mietvertrag immer frühestens nach Ablauf eines Jahres (= im 13. Monat) unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen. Nur wenn sich Mieter:in und Vermieter:in  einig sind, kann der Mietvertrag auch früher gekündigt werden.
    • Kündigungsfristen bei unbefristeten Verträgen
      Bei unbefristeten Mietverträgen, in denen nichts anderes vereinbart wurde, kann der Mieter jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Achtung: Wird in unbefristeten Mietverträgenaber eine längere Kündigungsfrist vereinbart, so ist diese gültig. Ebenso gültig ist ein im Mietvertrag vereinbarter Kündigungsverzicht des Mieters für xy Jahre.
    • Form der Kündigung durch Mieter:innen Während der Vermieter immer gerichtlich kündigen muss, genügt für den Mieter die einfache Schriftform mit der Unterschrift des Mieters. Aus Beweisgründen ist es aber ratsam, dies per eingeschriebenen Brief zu tun, oder sich die schriftliche Kündigung vom Vermieter/Verwalter bestätigen zu lassen. Kündigungen per email oder sms sind ungültig, es sei denn, der Vermieter bestätigt diese Kündigungen schriftlich.
    • Der Vermieter kann einen Mietvertrag, egal ob befristet oder unbefristet, nur aus ganz bestimmten, im Mietrechtsgesetz festgeschriebenen Gründen kündigen. Gibt es keine einvernehmliche Kündigung (Mieter und Vermieter sind sich bezüglich der Kündigung einig), muss der Vermieter eine Kündigung IMMER gerichtlich einbringen.
    • Das heißt, Kündigungen des Vermieters mittels eingeschriebenen Briefs, normalem Brief, per Fax, email oder SMS, oder durch einen Rechtsanwalt sowie mündliche Kündigungen braucht der Mieter nicht zur Kenntnis nehmen. Erst bei einem („rsa“)-Brief vom zuständigen Bezirksgericht ist Vorsicht geboten. Auch Verständigungen der Post (gelber Zettel im Brieffach) dürfen nicht ignoriert werden, da jetzt bereits Fristen zu laufen beginnen. 
    • Vorsicht:  Oft versuchen Vermieter, unliebsame Mieter zu einer einvernehmlichen Kündigung zu „überreden“, indem sie sie zu einer Unterschrift unter eine vorgefertigte Kündigung drängen. Nicht selten wird dabei auch mit der Polizei, Rechtsanwalt, teuren Gerichtsverfahren oder anderen Unannehmlichkeiten im Falle einer Weigerung gedroht.
    • Unterschreiben Sie solche Kündigungen auf keinen Fall und suchen Sie Unterstützung!
    • Bei wirklich ernstzunehmenden Drohungen (Vermieter will sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschaffen oder droht mit Entfernung Ihres Hab und Gutes) zögern Sie ihrerseits nicht, die Polizei zu rufen.
    • Oft wird von Vermieterseite „Eigenbedarf“ geltend gemacht, wenn es darum geht, unliebsame Mieter, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, los zu werden. Auch in diesem Fall muss der Vermieter die Kündigung beim Gericht einbringen. Dieses prüft, ob der behauptete Eigenbedarf überhaupt vorliegt.

    Die Mieten sind in den letzten Jahren in ganz Österreich explodiert. Oft steigen sie doppelt oder dreimal so schnell wie mittlere Einkommen. Ein Grund sind der Wildwuchs an befristeten Verträgen. Den dafür vorgesehenen Nachlass bei der Miete gibt es oft nicht. Wenn Richtwerte für die Miete gelten würden, werden sie meistens nicht eingehalten. Manche Vermieter:innen schrecken auch vor anderen illegalen Methoden nicht zurück und setzen so Mieter:innen unter Druck. So manche Vermieter:innen reparieren die kaputte Heizung nicht oder versuchen, Mieter:innen aus unbefristeten Verträgen rauszuekeln. Außerdem investieren immer mehr Spekulant:innen am Wohnungsmarkt und machen Profite mit der Miete.

    Eine leistbare Wohnung ist ein Glücksfall

    Für viele von uns sind beengte Wohnungen, Schikanen von Hausverwaltung und Vermietern und extreme Mieten Normalität. Eine gute und leistbare Wohnung mit anständigen Vermietern zu finden ist zum Glückspiel geworden. 

    Deshalb drehen wir den Spieß um. Wir bringen Geschichten von Mieterinnen und Mietern an die Öffentlichkeit. Und auch wenn wir nicht bei jeder Misere helfen können, bieten wir unsere Unterstützung an. Schreibe uns deine Erfahrungen mit unleistbaren oder skandalösen Wohnsituationen. Unter allen Einsendungen bis zum 30. Juni 2023 verlosen wir 1.000€. So viel bezahlen wir seit 2019 durchschnittlich mehr pro Jahr für Miete und Betriebskosten. 

    Welche Vorschläge für eine bessere Situation von Mieter:innen haben wir?

    Ausbau des kommunalen Wohnbaus –
    Stopp aller Privatisierungen

    Gemeindewohnungen und Genossenschaftswohnungen sollen dauerhaft als leistbarer Wohnraum erhalten werden. Das bedeutet, dass die Privatisierung von Gemeindewohnungen ebenso wie der Verkauf von Genossenschaftswohnungen beendet werden muss. Umgekehrt braucht es Vorkaufsrechte für Grundstücke für die öffentliche Hand, eine aktive Widmungspolitik für leistbare Baugründe und den Neubau von kommunalen Wohnungen.

    Einführung von bindenden Mietpreisobergrenzen

    Das österreichische Mietrecht kennt mit dem Richtwert zwar einen Mietendeckel: Allerdings wurde dieser gegenüber dem früheren Kategoriemietzins deutlich angehoben und zweitens gilt er für immer weniger Wohnungen am Markt. Es braucht für alle Wohnungen Mietbegrenzungen. Die Wohnkosten sollen nicht mehr als ein Viertel der Einkommen ausmachen können. 

    Abschaffung befristeter Mietverträge und Deckelung von Wertsicherungsklauseln

    Die Befristungen sind ein großer Preistreiber und verschieben die Macht weiter hin zu den Vermietern. Befristete Verträge führen zu schnelleren Preissprüngen, treiben damit auch die allgemeine Teuerung mit an. Die Wertsicherungsklauseln müssen begrenzt werden, da allgemeine Teuerungen nicht relevant sind für den Erhalt von Wohnungen. Der Verbraucherpreisindex ist kein sinnvolles Maß für steigende Wohungserhaltungskosten.

    Enteignung und Rekommunalisierung großer Immobilienkonzerne

    Im Unterschied zu anderen Ländern ist der Mietmarkt in Österreich weniger konzentriert. Dennoch steigt der Anteil der großen Investoren und Wohnenkonzerne auch hierzulande. Der Verkauf der BUWOG war ein Raubzug gegen die Interessen der österreichischen Mieter:innen. Diesen gilt es rückgängig zu machen. Es gibt kein Recht auf Profite mit der Miete. Am Recht auf Wohnen sollen die großen Vermögen nicht weiter wachsen. 

    Angebote zum Thema Wohnen

    auf einen Blick

    Grazer Mieternotruf

    Seit 1992 gibt es den Mieternotruf der KPÖ Graz. Wir überprüfen Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen sowie die Rechtmäßigkeit und Höhe von Provisionen, wir beraten bei Schikanen durch Vermieter, Kündigungen und Räumungsklagen. Wir helfen, wenn es Probleme bei der Kautionsrückzahlung gibt, aber auch bei anderen Fragen rund ums Thema Wohnen. Die Rufnummer 0316 71 71 08 steht allen Grazerinnen und Grazern rund um die Uhr zur Verfügung. 

    Salzburger Beratung und Hilfe bei Soziales und Wohnen

    Sie sind aus Salzburg und in einer Problemlage? Kay-Michael Dankl und sein Team nimmt sich gerne Zeit für ein persönliches Gespräch. Bei der Sprechstunde zu Soziales & Wohnen versuchen wir zu helfen. Rufen Sie unter der Nummer +43 662 8072 2852 an oder schreiben Sie eine Email, um einen Termin zu vereinbaren.

    Innsbrucker Sprechstunde zu Wohnen und Sozialem

    Jeder und Jede kann in eine Notlage geraten. Bei unseren Sprechstunden zu Wohnen und Soziales stehen wir mit Rat und Hilfe zur Seite. Unsere Sprechstunden finden immer Freitags nach Vereinbarung in unserem Büro in der Gumppstrasse 36, 6020 Innsbruck statt. Ruf uns an! Telefonische Anmeldung: 0677 644 260 66

    Wiener Mieterselbsthilfezentrum

    Bereits seit vielen Jahren gibt es kostenlose Erstberatung in Mietrechtsangelegenheiten im von Josef Iraschko geleiteten MieterSelbsthilfeZentrum (MSZ) der KPÖ-Wien. Telefonische Beratungen und Terminvereinbarungen für kostenlose Beratungsgespräche sind jeden Mittwoch zwischen 10:00 und 13:00 unter der Telefonnummer 01 480 88 33 möglich. 

    Weitere Anlaufstellen: 
    • Mieter*inneninitiative
    • Mieterschutzverband
    • Mietervereinigung
    Wege zur Wohnkostenunterstützung
    • Bundesweite Unterstützungen
    • Bundesländerspezifische Unterstützungen
    • Kontakte für Hilfe 

    So kannst du mitmachen:

    Treffen

    In lokalen Treffen bereiten wir Aktionen und Haustürgespräche vor. Wenn du Interesse hast mitzuarbeiten, dann trage dich in das Formular auf dieser Seite ein.

    Aktionen

    Mit Aktionen werden wir in den kommenden Wochen auf die Teuerung der Mieten aufmerksam machen. Wenn du mithelfen möchtest, leistbarem Wohnen mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, meldedich bei uns und mach mit.

    Hausbesuche

    Wir gehen von Tür zu Tür und sammeln Unterschriften für leistbares Wohnen. Wir wollen in den Gesprächen dazu anregen, unser Anliegen zu unterstützen und mit uns aktiv zu werden. Hilf mit, eine starke Stimme für Mietenstopp und Mietendeckel aufzubauen!

    MACH MIT



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