Schamlose Lippenbekenntnisse

Ein Kommentar zu den Baustellen im Bereich Kinderrechte.

Von Claudia Krieglsteiner, 22.21.2021

2013 wurde im Zuge der Neufassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) erstmals in Österreich der Begriff »Kindeswohl« genauer beschrieben und festgelegt, was darunter zu verstehen ist. Dies diente vor allem der Ausformulierung der Pflichten der Eltern, ein Kind zu unterstützen und zu fördern, um eine bestmögliche Entwicklung zu gewährleisten und ist Grundlage für Interventionen von Seiten des Staates bzw. zuständiger Behörden, wenn Eltern nicht ausreichend das Wohl des Kindes sichern. 

Seit mehr als 30 Jahren gibt es allerdings die UN-Kinderrechte Konvention, die eine klare Verantwortung der Staaten für die Verwirklichung dieser Rechte festhält, die weit über die je individuelle Verantwortung einer Familie hinausgeht. 

In diesem Text soll exemplarisch auf drei »Baustellen« gezeigt werden, welch schamlose Lippenbekenntnisse die Kinderrechte in Österreich – in einem der reichsten Länder der Welt – geblieben sind. Nur, wer interveniert in diesem Fall? 

BAUSTELLE 1 – Einkommensarmut der Eltern: Arme Kinder 

Aus einem Bericht des WIFO aus 2018 geht hervor, dass die Versorgung, Betreuung, Bildung etc. eines Kindes bis zum 18. Lebensjahr durchschnittlich 150.000 Euro kosten. Durch die Familienbei­hilfe bekommen die Eltern in dieser Zeit durchschnittlich 35.000 Euro als bedin­gungslose Transferleistung vom Staat. Allerdings auf Grund einer Indexierung durch die türkis-blaue Regierung nur, wenn die Kinder in Österreich leben. Leben die Kinder von in Österreich erwerbsarbeiten­den Eltern in der Schweiz bekommen sie das 1,5-fache, in Rumänien nicht einmal die Hälfte. 

Arm ist, laut gängiger EU-Definition, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Pro-Kopf-Einkommens eines Landes ver­fügt. 2018 waren in Österreich 301.000 Kin­der armutsgefährdet. 

Laut einer Analyse der Volkshilfe von EU- Daten für das Jahr 2020 (das Datenmaterial stammt aus 2019, also aus dem Jahr vor der Pandemie) waren 350.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren armuts- und ausgrenzungsgefährdet, das entspricht einem Risiko von 22 Prozent. Außerdem hält die Volkshilfe fest, dass Kinder mit höherer Wahrscheinlichkeit von Armut betroffen sind als der Rest der Bevölkerung (17,5 %). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren machten im Jahr 2020 knapp ein Viertel (24 %) aller Armutsgefährdeten aus. 

Arm zu sein bedeutet für Kinder nicht nur mitzuerleben, wie die Eltern – oder ein alleinerziehender Elternteil – abwägen müssen/muss, ob Geld für gesünderes Essen oder für das Heizen ausgegeben wird, heißt meist ein Nein zu hören, wenn es um (auch kleine) Konsumwünsche geht, heißt keine Freund*innen zum Geburtstagsfest einladen zu können und es heißt in der Schule bei Kleidung, Klassenfahrten und der Ausstattung nicht mithalten zu können. 

52.000 Kinder leben in Haushalten, in denen die Wohnung nicht angemessen warmgehalten werden kann, für 234.000 Kinder ist die Wohnung für die Anzahl der Mitbewohner*innen zu klein, 223.000 Kin­der leben in feuchten und von Schimmel befallenen Räumen.

BAUSTELLE 2 – Was ist schlimmer als Schule? Keine Schule! 

Das Bildungswesen in Österreich wirkt, mehr als in den meisten EU Ländern, als Selektionsmaschine statt als Ausgleich für unterschiedliche und ungerechte Startbedin­gungen. Der Bildungsstand der Eltern wird in hohem Maß an die Kinder »vererbt«, obwohl wir eines der teuersten Bildungssysteme haben. 

Nicht einmal fünf Prozent der Studierenden haben Eltern mit der Pflichtschule als höchs­tem Abschluss und überhaupt nur ein Prozent der Studierenden an Kunsthochschulen. 

Die hehren Ziele, die Österreich mit der Kin­derrechtskonvention 1990 mitunterzeichnet hat und die 1992 auch in Kraft getreten sind, lauten in Artikel 28 und 29 zum Recht auf Bil­dung unter anderem: 

»Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirkli­chung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu errei­chen, werden sie insbesondere … die Entwick­lung verschiedener Formen der weiterführen­den Schulen allgemeinbildender und berufs­bildender Art fördern, sie allen Kindern ver­fügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unent­geltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen; allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mit­teln ermöglichen. …« und weiter: »Die Ver­tragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, die Persönlichkeit, die Begabung und die geis­tigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen …« 

Nun, da scheinen der Politik in den unter­schiedlichsten Regierungskonstellationen in den vergangenen drei Jahrzehnten nicht gerade viele »geeignete Maßnahmen« einge­fallen zu sein, obwohl sie seit Jahrzehnten von engagiertem Lehrpersonal, Bildungs- und Pro­testbewegungen entwickelt und gefordert werden: Gesamtschule für alle bis 14, Ganz­tagsschulen (mit gesundem Mittagessen), kleine Klassen, entrümpelte und neuaufge­setzte Lehrpläne, EDV-Ausstattungen an den Schulen, Lehrer*innenausbildung für alle Bildungsstufen, die pädagogische, didakti­sche und interkulturelle Kompetenz vermit­telt, Assistenz und Beratungsdienste an allen Schulen für verschiedene von Ausgrenzung bedrohte oder betroffene Schüler*innen, Programme, die Kinder aus sog. bildungsfer­nen Familien inkludieren u. v. a. m. Mit Stu­diengebühren wird im Hochschulbereich genau der entgegengesetzte Weg gegangen. 

Dazu kommt aktuell aber, dass seit nun­mehr eineinhalb Schuljahren Kinder- und Jugendliche kaum in der Schule waren. Die Probleme mit »Home Teaching« sind inzwi­schen bekannt. Und sie haben wiederum Kinder aus sozial benachteiligten Familien besonders hart getroffen: kein Platz zum Lernen zu Hause, zuerst keine entsprechen­den Geräte, dann eventuell geliehene, die mit den Geschwistern geteilt werden müs­sen, keine Unterstützung durch Erwachsene, keine entsprechende Anleitung zum Lernen und Üben. 

Für alle Kinder und Jugendliche gilt aber, seit mehr als einem Jahr keine oder nur wenige Kontakte zu ihren jeweiligen Alters­genoss*innen haben zu können. Keine ersten intimen, sexuellen Erfahrungen. Ob notwe­nige Entwicklungsschritte im Heranwachsen gelingen, hängt in jedem Kindes- und Jugendalter auch davon ab, in welcher Qualität sie mit anderen gemeinsam bewäl­tigt werden. Sie fanden und finden aber seit Monaten gar nicht gemeinsam mit Gleich ­altrigen statt. Der Stellenwert, der Kindern- und Jugendlichen gegeben wird, zeigte sich auch darin: Schulen und Universitäten waren eine der ersten Einrichtungen, die geschlossen wurden und eine der letzten, die ernsthaft wieder geöffnet wurden. 

Besonders dramatisch wirken sich die Ausgrenzungsmechanismen auf Jugendliche aus, die überhaupt keinen Zugang zu Bil­dung oder Erwerbsarbeit finden, sog. NEETS (Not in Education, Employment or Training). Laut Statistik Austria waren das 2020 in Österreich neun Prozent aller Jugendlichen zwischen 14 und 25 Jahren. Dabei ist dies keine »Coronazahl« – 2004 waren es eben­falls 9 Prozent. In den Jahren 2005 bis 2019 konnten verschiedene Maßnahmen die Quote zwar auf sieben Prozent verringern, der Effekt wurde 2020/2021 aber aufge hoben. 

BAUSTELLE 3 – G’sundheit! 

Der Bildungsstand wirkt sich drastisch auf die Gesundheit und die Lebenser­wartung aus. Personen mit höherer Schul­bildung leben länger und verbringen mehr Lebensjahre in Gesundheit. Der Unter­schied macht bei Männern in Österreich sieben Jahre an Lebenserwartung aus, bei Frauen drei Jahre. Und wer meint, dass Menschen mit Pflichtschul- oder gar kei­nem Schulabschluss halt ihre Ernährungs­gewohnheiten weniger kundig gestalten, sollte bedenken, was miese Arbeitsbedin­gungen, feuchte Wohnungen, die durch Verkehrslärm und verschmutzte Luft unge­sund sind und der mangelnde Zugang zu entsprechender medizinischer Versorgung bewirken. 

Der Zugang zum Gesundheitswesen wurde in den letzten Jahrzehnten durch den neoliberalen Sparzwang weiter einge­schränkt. (Intensiv-)Bettenabbau in den Spitälern rächt sich während der Pandemie an den Kranken und Beschäftigten. Für viele OPs war es schon bisher notwendig, eine private Zusatzversicherung zu haben, um nicht monatelang auf einen Termin warten zu müssen. Die Langzeitfolgen der Maßnahmen gegen Corona durch verscho­bene Behandlungen und Vorsorgeuntersu­chungen werden sich erst zeigen. Bekannt ist aber schon, dass die psychischen Pro­bleme gerade auch bei Kindern und Jugend­lichen dramatisch zugenommen haben, während die Behandlungs- und Beratungs­angebote nur sehr eingeschränkt zur Ver­fügung standen und zum Teil noch stehen. 

Studien der Donauuniversität belegen, dass bereits im April 2020 Depressionen, Angstzustände und Schlafprobleme bis auf das Fünffache anstiegen. Folgeuntersu­chungen im Juni und September bestätig­ten dies. 26 Prozent der Bevölkerung sind von depressiven Verstimmungen betroffen, 23 Prozent von Angstsymptomen und 18 Prozent von Schlafstörungen. 

Eine deutsche Studie zeigte, dass dies besonders für Menschen zwischen 18 und 24 Jahren gilt. 71 Prozent der Kinder und Jugendlichen fühlten sich durch die erste Welle der Pandemie belastet, der Anteil von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten hat sich in etwa verdoppelt und ihr Gesundheitsverhalten hat sich ver­schlechtert. Sozial benachteiligte Kinder erlebten die Belastungen durch die Pande­mie besonders stark. Zwei Drittel der Eltern wünschten sich Unterstützung im Umgang mit ihrem Kind, die aber nicht zur Verfü­gung stand. 

Handlungsfähigkeit erweitern 

Sinnvoll scheint, auf Aktivitäten und poli­tische Forderungen zu setzen, die darauf abzielen, Handlungsfähigkeit zu ermögli­chen oder zu erweitern. Zum Beispiel dazu beizutragen, dass Menschen zusam­menkommen, zu ermöglichen, über sich und ihre Lage zu sprechen. Angebote zu schaffen, an denen man sich beteiligen kann. 

Es heißt, Forderungen zu stellen, die dazu beitragen, den Menschen im Alltag mehr Handlungsspielraum zu geben. 

Eine existenzsichernde Höhe des Arbeitslosengeldes und die Ausdehnung der Bezugszeit auf die Dauer der Arbeits­suche kann den enormen psychischen und finanziellen Druck auf eine zuneh­mende Zahl von Erwerbsarbeitslosen min­dern. 

Es heißt, für Familien Transferleistun­gen zur Verfügung zu stellen, die dem Armutsrisiko »Familie mit Kind« wirksam begegnen, etwa durch die Verdoppelung der Familienbeihilfe als ersten Schritt zu einer Kindergrundsicherung. 

Eine Energiegrundsicherung für alle kann als Schritt zu einem existenz ­sichernden bedingungslosen Grundein­kommen beitragen, Armut zu bekämpfen und soziale Ausgrenzung zu mildern.

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