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Kommunistische Partei Österreichs

Überwälzung der Grundsteuer auf Betriebskosten abschaffen

Österreich ist auch bei der Grundsteuer ein EU-Schlusslicht

von:  KPÖ-Pressedienst (15.07.10)

Die Schlüsselfrage bei der Debatte über die Reform der Grundsteuer ist nach Meinung der KPÖ die Abschaffung der Überwälzung dieser Steuer auf die Betriebskosten: „Nach der derzeitigen Situation bedeutet nämlich jede Erhöhung der Grundsteuer automatisch einen weiteren Kostenschub für die ohnehin weit über der allgemeinen Inflationsrate steigenden Wohnkosten. Die Überwälzung auf die Betriebskosten entbehrt zudem jeder Logik, weil die Grundsteuer nichts mit dem Betrieb eines Hauses zu tun hat, vielmehr dieses als Vermögen betrifft“, betont KPÖ-Kommunalsprecher Leo Furtlehner.

Laut Nationalbank besitzt das reichste Prozent der Bevölkerung 16,6 Prozent und die nächsten neun Prozent 34,7 Prozent – die obersten zehn Prozent zusammen also 51,3 Prozent – des Immobilienvermögens von insgesamt 880 Milliarden Euro während 40 Prozent überhaupt keine Immobilien besitzen. Würde die Grundsteuer vom tatsächlichen Wert berechnet und progressiv gestaltet wären laut Wifo zusätzliche Einnahmen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr möglich.

Die KPÖ weist zur aktuellen Debatte auch darauf hin, dass die Grundsteuer mit zuletzt 580 Millionen Euro im Jahr eine der wichtigsten Gemeindesteuern ist und auch bleiben muss: „Die Gemeinden müssen sich mit aller Kraft gegen die Begehrlichkeiten des Bundes zur Wehr setzen, sich Mehreinnahmen aus der Grundsteuer unter den Nagel zu reißen“, fordert Furtlehner.

Der Rückgang des Anteils der Grundsteuer von 0,32 Prozent der Wirtschaftsleistung im Jahre 1965 auf nur mehr 0,2 Prozent 2008 zeigt den Anpassungsbedarf, ist doch in der EU15 im selben Zeitraum dieser Wert von 0,7 auf 0,9 Prozent gestiegen. Der Anteil der Landwirtschaft an der Grundsteuer ist von 1970 bis 2008 sogar von 20 auf fünf Prozent gesunken und berücksichtigt das Ertragspotential schon längst nicht mehr. Darüber freuen können sich wohl Großbauern und Großgrundbesitzer, auf der Kehrseite steht, dass die Staatszuschüsse zu den nach den Einheitswerten bemessenen Bauernpensionen mit rund 80 Prozent extrem hoch sind.

Die Funktion einer Vermögensbesteuerung kann die Grundsteuer allerdings nur dann erfüllen, wenn sie – statt den seit 1972 geltenden fiktiven Einheitswerten – ausgehend vom tatsächlichen Verkehrswert der Grundstücke und deren Anpassung in periodischen Abständen progressiv nach der Größe des Grundbesitzes und unter Berücksichtigung der Art der Nutzung als Bauland oder Agrarflüche gestaltet wird. Entsprechende Begünstigungen für gemeinnützige Bauvereinigungen, die öffentliche Hand, Häuslbauer und Kleinbauern sind notwendig.

Im Zusammenhang mit einer Reform der Grundsteuer tritt die KPÖ auch dafür ein, dass die derzeit nur für natürliche Personen beim Erwerb von Immobilien geltende Grunderwerbssteuer auf die immer zahlreicher werdenden Immobiliengesellschaften ausgeweitet wird. Es ist nicht akzeptabel, dass sich hier gerade die wirklich Vermögenden durch die Flucht in Immo-Gesellschaften der Steuerpflicht entziehen.